Verbandsmitglieder


Andere Gemeinden können dem Zweckverband beitreten, wenn deren Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die Verbandsanlagen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zweckmäßig gelöst werden kann. Der Beitritt neuer Mitglieder wird in der Verbandsversammlung beschlossen. Er bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Verbandsmitglieder sind:

Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Haushaltsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung zustimmt. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und mindestens ein Jahr vorher beim Zweckverband eingegangen sein. Er bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen (Art. 44 Abs. 3 KommZG), bleibt unberührt.

Anteile am Klärwerk

Verbandsmitglieder & Abwassergast

HauptwohnsitzKapazität in EWAnteil in %
ab 01.01.2022
Ochsenfurt63.16266,49
Giebelstadt6.7277,08
Marktbreit5.4375,72
Gaukoenigshofen3.7403,94
Obernbreit2.2132,33
Sommerhausen4.2304,45
Frickenhausen a. Main1.9142,02
Sonderhofen1.0161,07
Segnitz1.2761,34
Gelchsheim1.3351,41
Oberickelsheim1.0001,05
Martinsheim1.0001,05
Winterhausen1.9502,05
Gesamtsumme:95.000100,00
Die Anteile der Verbandsmitglieder an der Kläranlage entspricht dem Verhältnis der den Verbandsmitgliedern und dem Abwassergast zugeordneten Kapazitätsanteilen in Einwohnerwerten (EW) an der Kapazität der Kläranlage (95.000 EW).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.