Die Aufgaben des Zweckverbandes werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen, soweit die Entscheidungsbefugnisse nach der Verbandssatzung nicht auf den Verbandsausschuss oder den Verbandsvorsitzenden übertragen wurden.
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Verbandsversammlung. Die ersten Bürgermeister der Verbandsmitgliedsgemeinden sind für die Dauer ihrer Amtszeit Verbandsräte.
Außerdem entsendet jedes Mitglied, pro angefangene tausend Einwohner in seiner Gemeinde, eine Verbandsrätin/einen Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht zurzeit aus 47 Verbandsräten.